Formaler Ablauf
Coaching
Ein Coaching ist meist kürzer als eine Psychotherapie, wobei eine Mindestanzahl von 5 Sitzungen sinnvoll ist. In der ersten Sitzung machen wir uns gemeinsam ein Bild von Ihrem Problem und versuchen es zu verstehen. Im Anschluss erarbeiten wir Schritte zur Lösung, die vor allem auf dem Ausprobieren neuer Verhaltensweisen basiert. Dabei auftretende Hindernisse gehen wir gemeinsam an und versuchen diese aus dem Weg zu räumen. Erweisen sich die „alten“ Verhaltensmuster als sehr hartnäckig, können wir gemeinsam über das weitere Vorgehen entscheiden.
Psychotherapie
Während der ersten 4 Sitzungen, der sogenannten probatorischen Phase, haben Sie Gelegenheit, mich kennen zu lernen und sich ein Bild von der gemeinsamen Arbeit zu machen. Spätestens zur vierten Sitzung müssen wir gemeinsam entscheiden, ob die Therapie in dieser Zusammensetzung durchgeführt werden soll.
Sobald wir uns für eine Zusammenarbeit entschieden haben, muss die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse oder die Beihilfe/ Heilfürsorge beantragt werden. Entweder wird eine Kurzzeittherapie mit 24 Stunden oder eine Langzeittherapie mit 60 Stunden beantragt. Im Einzelfall kann auch eine Behandlung bis zu 80 Sitzungen von der Kasse übernommen werden. Privatversicherungen haben andere Regeln. Viele Tarife übernehmen 20-30 Sitzungen im Jahr, einige bis zu 50. Bitte informieren Sie sich zu den Konditionen Ihres Tarifs.
Bei Langzeittherapien ist ein sogenanntes Gutachterverfahren notwendig. Dieses Gutachten wird von mir erstellt und von einer/einem unabhängigen Gutachter*in (ebenfalls Psychotherapeut*in) beurteilt. Während der Prüfung des Antrags durch dürfen keine Therapiesitzungen stattfinden. Das bedeutet für Sie im Regelfall eine Wartezeit von 3-6 Wochen. Sobald die Therapie genehmigt wurde, können wir die erste reguläre Therapiesitzung vereinbaren.
Wenn Sie die Kosten als Selbstzahler*in selbst tragen, braucht es natürlich kein Gutachterverfahren. Die ersten 4 Sitzungen sind jedoch ebenfalls als Probesitzungen zu verstehen. Im Anschluss beginnt die Therapiephase übergangslos. Die Anzahl der Sitzungen wird in den Probesitzungen vereinbart und kann in gemeinsamer Absprache verlängert werden.
Eine Psychotherapiesitzung dauert 50 Minuten. Die Sitzungen finden üblicherweise einmal wöchentlich statt. In Abhängigkeit von der Problematik, dem Stand der Therapie oder Ihrer Lebenssituation sind auch andere Zeitabstände zwischen den Sitzungen möglich. Die Sitzungen können in meiner Praxis oder online stattfinden.
Eine Psychotherapie kann natürlich immer zu jedem Zeitpunkt von Ihnen beendet werden, auch bevor das Stundenkontigent aufgebraucht ist. Auch die Mitnahme eines bewilligten Kontingentes zu einer/einem anderen Therapeut*in ist stets möglich.
Weiterführende Informationen zur psychotherapeutischen Versorgung finden Sie n einer informativen Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer: „Wege zur Psychotherapie“