Beihilfe

Die Kostenübernahme durch die Beihilfestellen von Bund und Ländern erfolgt meist problemlos. Lassen Sie sich dazu die zur Beantragung erforderlichen Formulare vor dem Erstgespräch zuschicken. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP: 2,3x - 3,5x Satz). Eine genaue Kostenaufstellung erhalten Sie von mir im Erstgespräch.

Private Krankenkasse

Die Kosten für ambulante Psychotherapie werden in der Regel von den Privaten Krankenversicherungen übernommen. Ich empfehle Ihnen, sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung zu erkundigen, ob und in welchem Umfang die Leistungen in Ihrem Tarif enthalten sind. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP: 2,3x - 3,5x Satz). Eine genaue Kostenaufstellung erhalten Sie von mir im Erstgespräch.

Heilfürsorge: Bundeswehr und Bundespolizei

Soldat*innen können Psychotherapie in meiner Praxis in Anspruch nehmen. Sie benötigen für das Erstgespräch den „Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung“ (San/Bw/0218). Auf dieser Grundlage können dann die probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden.

Seit 2018 haben auch Bundespolizist*innen die Möglichkeit, Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Nach einer ersten Sitzung, der sogenannten Psychotherapeutischen Sprechstunde, kann der Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Heilfürsorgestelle der Bundespolizei gestellt werden.

Coaching & Selbstzahler*in

Neben den Coaching- und Beratungsangeboten, die nicht von der Kasse übernommen werden, haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, die Therapie selber zu bezahlen. Bei der Krankenkasse wird in diesem Fall keine Diagnose dokumentiert. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP: 2,3x - 3,5x Satz). Die Kosten für eine 50 minütige Sitzung belaufen sich auf 109,30€ (2,5x GOP Satz). Eine genaue Kostenaufstellung erhalten Sie von mir im Erstgespräch. Sie erhalten monatliche Rechnungen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Meine Praxis ist eine Privatpraxis, das heißt, es besteht keine generelle Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen. Sie können jedoch einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse stellen (vgl. § 13 Absatz 3 SGB V). Bitte fragen Sie hierzu bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Voraussetzungen Sie für eine Übernahme der Kosten benötigen. Gerne können wir zunächst einen Termin für ein persönliches Kennenlernen vereinbaren. Die Kosten hierfür müssten von Ihnen zunächst selbst übernommen werden und orientieren sich an der EBM Ziffer 35150, deren aktuellen Wert Sie hier nachlesen können.

Wenn Sie ausführlichere Informationen zur Kostenerstattung wünschen, finden Sie diese hier. Kassenzugelassene Therapeuten finden Sie in der Psychotherapeutensuche der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin.

Gern können Sie die folgenden Formulare als Unterstützung zur Beantragung der Kostenerstattung nutzen.

Mit der Krankenkasse BKK VBU besteht eine spezielle Vereinbarung. Im Rahmen der integrierten Versorgungen werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernommen, ohne das ein Kostenerstattungsverfahren nötig ist.